Sicherheitsprüfung

Ihre Sicherheit ist unser Job - die Kärcher UVV

Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Dabei geht es nicht nur um die elektrische Prüfung nach VDE 0701-0702. Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger) müssen wenigstens alle 12 Monate geprüft werden um schwere Unfälle zu vermeiden. Regelmäßige Überprüfungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Lesen Sie hier mehr.

Sicherheitsprüfung bei Ihnen vor Ort

Für Sicherheit am Arbeitsplatz

In Deutschland ist jeder Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass ein Risiko zur Gefährdung der Gesundheit ausgeschlossen werden kann. Die Berufsgenossenschaften geben dazu klare Richtlinien, die Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV, heraus.

Die Überprüfung durch einen Sachkundigen im Rahmen der UVV nach DGUV Regel 100-500 ist für Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger) im Turnus von 12 Monaten oder nach einer Betriebsunterbrechung von 6 Monaten Plicht. Vergleichbar ist diese Regelung mit TÜV-Prüfungen von KFZ.

Auch andere Geräte wie Scheuersaugmaschinen und Kehrsaugmaschinen sind regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen. Es geht darum Fehlfunktionen auszuschließen und die ordnungsgemäße Funktionsweise sicherzustellen. Bei uns zählt dabei auch der präventive Austausch der Teile dazu, die aufgrund von Verschleiß und Alter zu Störungen führen können.

DGUV Regel 100-500

Laden Sie sich hier das Regelwerk "Betreiben von Arbeitsmitteln" DGUV Regel 100-500 herunter. Sie finden unter Kapitel 2.37 (Seite 458) die Vorgaben zu Flüssigkeitsstrahlern.

Warum nicht gleich zu Heinemann ...

Um die Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit Ihrer Reinigungsgeräte zu garantieren bieten wir Ihnen verschiedene Service-Dienstleistungen und Service-Pakete an.

Dabei überprüfen wir in unserem All-Brans-Service auch Geräte anderer Marken oder Hersteller.

Kontaktieren Sie uns, wir unterbreiten Ihnen ein für Sie zugeschnittenes Service-Angebot.